Für die medizinische Behandlung von Cannabis ist in der Schweiz keine Sondergenehmigung mehr erforderlich.
Bisher mussten Ärzte in der Schweiz beim Bundesamt für Gesundheit (FOPH) eine Sondergenehmigung einholen, um Rezepte für Cannabis ausstellen zu können. Im vergangenen Jahr wurden rund 3.000 Genehmigungen erteilt. Diese Tage sind jetzt zu Ende. Nach Angaben des Bundesrates ist dieses Verfahren angesichts der steigenden Patientenzahl nicht mehr angemessen. Es erschwert die Behandlung und verzögert den Beginn. Infolgedessen schlägt die Große Kammer des Parlaments vor, das Verbot des Betäubungsmittelgesetzes aufzuheben.
Das neue Gesetz sieht vor, dass die Cannabis-Therapie nur zwischen Arzt und Patient stattfinden darf. Die Regierung wird jedoch die Verschreibungen überwachen, und die Praktiker müssen der Regierung Daten darüber vorlegen.
Der Versicherungsschutz in der Schweiz ist noch nicht entschieden. Daher müssen die Patienten vorerst noch die Kosten für ihre Medikamente tragen.